Gebühren
Beratungsgebühren
Für eine schriftliche mündliche oder fernmündliche Auskunft bzw. Beratung fallen folgende Anwaltsgebühren an:
Die Beratungsgebühr beträgt bei Verbrauchern 297,50 € inkl. 19% und bei Unternehmern 357,00 € inkl. 19% MwSt.
Endet die Tätigkeit nach einem ersten Beratungsgespräch beträgt die Anwaltsgebühr (Erstberatungsgebühr)
a) Bei Verbrauchern
bis zu 30 Minuten 119,00 € inkl. 19 MwSt.
über 30 Minuten 226,10 € inkl. 19 MwSt.
b) Bei Unternehmern
bis zu 30 Minuten 178,50 € inkl. 19% MwSt.
über 30 Minuten 267,65 € inkl. 19% MwSt.
Wird nach der Erstberatung bzw. Beratung ein weitergehender Auftrag in derselben Angelegenheit erteilt, wird die Beratungs- bzw. Erstberatungsgebühr auf die dann anfallenden Rechtsanwaltsgebühren angerechnet.
Außergerichtliche und gerichtliche Tätigkeit
Gem. § 2 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnen sich die Anwaltsgebühren in Zivil-, Verwaltungs- und in Arbeitssachen nach dem Gegenstandswert. Die Höhe der Gebühren ergibt sich aus dem Vergütungsverzeichnis (Anlage 1 zum RVG)
In Verkehrsunfallsachen erhalten Sie eine kostenlose Erstberatung wie Sie Ihre Ansprüche gegenüber Versicherung und Unfallverursacher durchsetzen können.
Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Sie für gerichtliche Verfahren Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe. Mehr dazu erfahren Sie hier