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Der Bundes-finanzhof hat mit Urteil vom 18.05.2017, entsch. dass Scheidungs-kosten nicht mehr von der Steuer abgezogen werden können.
Bei einer Grund-stückssübertragung auf den Ehe-gatten im Wege des Zugewinn-ausgleichs kann Speku-lationssteuer
anfallen.
Mit einer Vorsorge-vollmacht und Patietenver-fügug können Sie im Falle eines Unfalls oder einer schweren Erkrankug eine gerichtliche Betreuug vermeiden.