Rechtsanwalt Roman Noack Fachanwalt Familienrecht Fachanwalt Erbrecht
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Ehe

Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.

 

Die Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen. Mit der Eheschließung verpflichten sich die Eheleute zur ehelichen Lebensgemeinschaft und gegenseitiger Fürsorge.

 

In Deutschland muß die Ehe grundsätzlich vor einem Standes-beamten geschlossen werden. Im Ausland geschlossene Ehen sind in Deutschland gültig, wenn nach dem ausländischen Recht eine andere Form der Eheschließung zulässig ist.

Dies gilt auch für die sog. Spaßhochzeiten in Las Vegas. Auch solche Ehen sind in Deutschland gültig, mit der Folge, dass vor einer Ehe in Deutschland die in Las Vegas geschlossene Ehe geschieden werden muß.

 

Die Ehe darf nur geschlossen werden, wenn die betroffenen Personen volljährig sind. Das Familiengericht darf davon eine Befreiung erteilen, wenn eine Person volljährig und die andere mindestens 16 Jahre alt ist. Die Ehe ist ausgeschlossen, wenn eine der beiden Personen verheiratet ist oder wenn beide in gerader Linie verwandt oder Geschwister sind.

 

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