Rechtsanwalt Roman Noack Fachanwalt Familienrecht Fachanwalt Erbrecht
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Scheidung

In Deutschland kann eine Ehe geschieden werden, wenn

 

1. die Ehe gescheitert ist, unabhängig davon, wer am Scheitern die Schuld trägt und

2. die Ehegatten mindestens ein Jahr getrennt leben.

 

Es wird angenommen, dass die Ehe gescheitert ist, wenn

- die Ehegatten mindestens ein Jahr getrennt leben und
- beide Ehegatten die Scheidung beantragen oder

- der andere Ehegatte der Scheidung zustimmt (einvernehmliche Scheidung).

 

Beantragt ein Ehegatte die Ehescheidung und der andere Ehegatte stimmt nicht zu, so muss der Ehegatte, der den Scheidungsantrag stellt, beweisen, dass die Ehe gescheitert ist.

 

Die Ehe ist gescheitert, wenn sich mindestens ein Ehegatte von der Ehe abwendet und nicht mehr bereit ist, die Ehe wieder herzustellen.

 

Das Trennungsjahr muss auch dann eingehalten werden, wenn die Ehepartner erst kurz verheiratet sind und sich kurze Zeit nach der Hochzeit wieder trennen.

 

Das Scheitern der Ehe wird unwiderlegbar vermutet, wenn die Ehegatten mindestens drei Jahre getrennt leben.

 

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