Scheidungskosten nicht mehr steuerlich abzugsfähig
25.08.2017
Der Bundesfinanzhof hat am 18.05.2017 entschieden, dass die Kosten einer Scheidung keine Aufwendungen zur Sicherung der Existenzgrundlage und der lebensnotwendigen Bedürfnisse der Ehegatten sind. Sie sind daher nicht mehr als außergewöhnliche Belastungen bei der Einkommenssteuer abzugsfähig. BFH, Urteil vom 18.05.2017, Az. VI R 9/16